Vergleich

Konformitätsbewertung vs. Selbstbewertung nach dem EU AI Act

Wann reicht eine interne Selbstbewertung, wann ist eine externe Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle erforderlich?

Art. 43 der KI-Verordnung regelt die Konformitätsbewertung für Hochrisiko-KI-Systeme. Grundsätzlich können Anbieter die Konformität selbst bewerten – es sei denn, das KI-System fällt unter bestimmte Ausnahmen, für die eine externe Stelle erforderlich ist. Diese Seite erklärt den Unterschied.

Interne Selbstbewertung (Art. 43 Abs. 2)

Bei der Selbstbewertung prüft der Anbieter intern, ob sein KI-System alle Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt. Dies ist für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III möglich.

  • Schneller und kostengünstiger als externe Bewertung
  • Volle Kontrolle über den Bewertungsprozess
  • Geeignet für KI-Systeme ohne biometrische Identifizierung

Wann erforderlich:

Für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III – außer bei biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen.

Externe Konformitätsbewertung (Art. 43 Abs. 1)

Bei der externen Bewertung prüft eine benannte Stelle (Notified Body) die Konformität des KI-Systems. Dies ist für bestimmte Hochrisiko-Systeme verpflichtend.

  • Höchste Rechtssicherheit durch unabhängige Prüfung
  • Verpflichtend für biometrische Fernidentifizierung (Art. 43 Abs. 1)
  • Anerkannt durch alle EU-Marktaufsichtsbehörden

Wann erforderlich:

Verpflichtend bei Hochrisiko-KI-Systemen zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung natürlicher Personen in öffentlich zugänglichen Räumen (Art. 43 Abs. 1 i.V.m. Anhang III Nr. 1).

Entscheidungshilfe: Welches Verfahren brauchen Sie?

1

Prüfen Sie, ob Ihr KI-System als Hochrisiko-System nach Anhang III eingestuft ist. Wenn nicht, ist keine Konformitätsbewertung erforderlich.

2

Wenn Hochrisiko: Prüfen Sie, ob Ihr System biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen durchführt. Falls ja → externe Bewertung erforderlich.

3

In allen anderen Fällen: Interne Selbstbewertung nach Anhang VI ist möglich. Nutzen Sie unseren Compliance-Check für die Ersteinschätzung.

Thomas Bahr

Geschäftsführer, Webutissimo S.L. – EU AI Act Compliance-Experte

Thomas Bahr begleitet Unternehmen bei der Umsetzung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Schwerpunkte: Risikoklassifizierung, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung für KI-Systeme.

EU AI Act & KI-ComplianceAktualisiert: 15. Juli 2026

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