⚖️Pflichten

Art. 50: Die KI-Kennzeichnungspflicht im Detail

Wann und wie müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden? Praktische Anleitung zur Umsetzung von Art. 50.

1. Juni 20267 min Lesezeit
Autor: Thomas BahrEU AI Act & KI-ComplianceAktualisiert: 1. Juni 2026

Was regelt Art. 50?

Artikel 50 des EU AI Act regelt die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Kern der Regelung: Nutzer müssen wissen, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren. Die Pflicht gilt ab dem 2. August 2026 und betrifft: • KI-Systeme, die direkt mit Personen interagieren (z. B. Chatbots) • Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen (Text, Bild, Audio, Video) • Deepfakes und biometrisch manipulierte Inhalte

Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnungspflicht umfasst: • KI-generierte Texte: Wenn sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden • KI-generierte Bilder: Alle synthetischen oder manipulierten Bilder • KI-generierte Videos: Einschließlich Deepfakes • KI-generiertes Audio: Synthetische Stimmen, Musik • Chatbot-Interaktionen: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI kommunizieren Ausnahme: Offensichtlich kreative oder satirische Inhalte können von der Pflicht ausgenommen sein.

Wie kennzeichnet man richtig?

Der EU AI Act schreibt keine spezifische Form vor, empfiehlt aber: 1. Maschinenlesbare Markierung: Metadaten im Content (z. B. C2PA-Standard) 2. Sichtbare Kennzeichnung: Klare Hinweise für Endnutzer (z. B. "Dieser Text wurde mit KI erstellt") 3. Chatbot-Hinweise: Deutliche Mitteilung zu Beginn der Interaktion 4. Wasserzeichen: Bei Bildern und Videos empfohlen Praxistipp: Implementieren Sie einen standardisierten Prozess für alle Abteilungen, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen.

Praktische Checkliste

✓ Inventar aller KI-generierten Inhalte erstellen ✓ Kennzeichnungsprozess für jede Abteilung definieren ✓ Verantwortlichkeiten festlegen (wer prüft, wer genehmigt) ✓ Technische Umsetzung planen (Metadaten, sichtbare Labels) ✓ Mitarbeiter schulen ✓ Dokumentation der Kennzeichnungspraxis ✓ Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

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