⚖️Pflichten
Art. 50: Die KI-Kennzeichnungspflicht im Detail
Wann und wie müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden? Praktische Anleitung zur Umsetzung von Art. 50.
1. Juni 20267 min Lesezeit
Autor: Thomas BahrEU AI Act & KI-ComplianceAktualisiert: 1. Juni 2026
Was regelt Art. 50?
Artikel 50 des EU AI Act regelt die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Kern der Regelung: Nutzer müssen wissen, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren.
Die Pflicht gilt ab dem 2. August 2026 und betrifft:
• KI-Systeme, die direkt mit Personen interagieren (z. B. Chatbots)
• Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen (Text, Bild, Audio, Video)
• Deepfakes und biometrisch manipulierte Inhalte
Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnungspflicht umfasst:
• KI-generierte Texte: Wenn sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden
• KI-generierte Bilder: Alle synthetischen oder manipulierten Bilder
• KI-generierte Videos: Einschließlich Deepfakes
• KI-generiertes Audio: Synthetische Stimmen, Musik
• Chatbot-Interaktionen: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI kommunizieren
Ausnahme: Offensichtlich kreative oder satirische Inhalte können von der Pflicht ausgenommen sein.
Wie kennzeichnet man richtig?
Der EU AI Act schreibt keine spezifische Form vor, empfiehlt aber:
1. Maschinenlesbare Markierung: Metadaten im Content (z. B. C2PA-Standard)
2. Sichtbare Kennzeichnung: Klare Hinweise für Endnutzer (z. B. "Dieser Text wurde mit KI erstellt")
3. Chatbot-Hinweise: Deutliche Mitteilung zu Beginn der Interaktion
4. Wasserzeichen: Bei Bildern und Videos empfohlen
Praxistipp: Implementieren Sie einen standardisierten Prozess für alle Abteilungen, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen.
Praktische Checkliste
✓ Inventar aller KI-generierten Inhalte erstellen
✓ Kennzeichnungsprozess für jede Abteilung definieren
✓ Verantwortlichkeiten festlegen (wer prüft, wer genehmigt)
✓ Technische Umsetzung planen (Metadaten, sichtbare Labels)
✓ Mitarbeiter schulen
✓ Dokumentation der Kennzeichnungspraxis
✓ Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
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