Art. 50 EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Ab August 2026 müssen KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audio gekennzeichnet werden. Hier erfahren Sie, was genau zu tun ist.
Was regelt Artikel 50?
Artikel 50 der EU KI-Verordnung (AI Act) definiert Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Ziel ist es, Menschen darüber zu informieren, wenn sie mit KI-generierten oder -manipulierten Inhalten in Berührung kommen.
Die Pflicht betrifft sowohl Anbieter (die das KI-System bereitstellen) als auch Betreiber (die es einsetzen). Beide müssen sicherstellen, dass KI-Inhalte korrekt gekennzeichnet werden – maschinenlesbar und für den Nutzer erkennbar.
Kennzeichnungspflicht nach Inhaltstyp
KI-generierte Texte
Texte, die ganz oder teilweise von KI-Systemen erstellt wurden – z. B. durch ChatGPT, Claude oder ähnliche Sprachmodelle. Dazu zählen Blogartikel, Produktbeschreibungen, Social-Media-Posts und Newsletter.
So kennzeichnen Sie korrekt
Sichtbarer Hinweis wie „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“. Zusätzlich maschinenlesbare Metadaten (z. B. C2PA-Standard) empfohlen.
KI-generierte Bilder
Bilder, die ganz oder teilweise von KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden – z. B. durch Midjourney, DALL-E oder Stable Diffusion. Betrifft auch starke Bildbearbeitung mit KI.
So kennzeichnen Sie korrekt
Kennzeichnung im Bild selbst (Wasserzeichen) oder als Bildunterschrift. C2PA/Content Credentials als maschinenlesbarer Standard. Metadata im EXIF-Header.
KI-generierte Videos & Deepfakes
Videos, die von KI erstellt oder manipuliert wurden, einschließlich Deepfakes, synthetische Sprecher und KI-animierte Avatare. Besonders relevant für Social Media und Werbung.
So kennzeichnen Sie korrekt
Deutlich sichtbare Kennzeichnung zu Beginn und Ende des Videos. Bei Deepfakes: zusätzlicher Hinweis, dass Personen synthetisch dargestellt werden.
KI-generiertes Audio
Audio-Inhalte, die von KI erzeugt wurden – z. B. synthetische Stimmen, KI-generierte Musik, Voice-Cloning oder Text-to-Speech-Anwendungen.
So kennzeichnen Sie korrekt
Mündlicher oder schriftlicher Hinweis, dass die Stimme/Musik KI-generiert ist. Bei Podcasts/Radio: Kennzeichnung in der Beschreibung und zu Beginn.
Kennzeichnung erforderlich
Chatbots und Konversations-KI: Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI kommunizieren
Deepfakes und synthetische Medien: Immer kennzeichnungspflichtig
KI-generierte Texte, die als menschlich erstellt wahrgenommen werden könnten
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betroffene müssen informiert werden
Ausnahmen von der Kennzeichnung
KI-gestützte Rechtschreibkorrektur oder Grammatikprüfung (reine Hilfsfunktion)
KI-Inhalte, die einem redaktionellen Prüfprozess unterzogen wurden und unter menschlicher Verantwortung veröffentlicht werden
KI-Einsatz für Strafverfolgung oder nationale Sicherheit (unter bestimmten Bedingungen)
Praxis-Checkliste: Art. 50 umsetzen
KI-Inventar erstellen
Dokumentieren Sie alle KI-Systeme, die in Ihrem Unternehmen Inhalte erzeugen oder verändern.
Kennzeichnungsstandard festlegen
Wählen Sie einen einheitlichen Standard (z. B. C2PA) und definieren Sie Templates für die sichtbare Kennzeichnung.
Prozesse definieren
Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die Kennzeichnung verantwortlich ist und wie der Freigabeprozess abläuft.
Mitarbeitende schulen
Sensibilisieren Sie alle Content-Ersteller für die Kennzeichnungspflicht und die korrekten Verfahren.
Regelmäßig überprüfen
Führen Sie regelmäßige Audits durch, um sicherzustellen, dass alle KI-Inhalte korrekt gekennzeichnet sind.
Bußgeld bei Verstößen
Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 99 Abs. 4 EU AI Act).
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 – Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. EUR-Lex Volltext
Prüfen Sie, ob Ihre KI-Inhalte den Kennzeichnungspflichten entsprechen.