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Art. 50 EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Ab August 2026 müssen KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audio gekennzeichnet werden. Hier erfahren Sie, was genau zu tun ist.

Was regelt Artikel 50?

Artikel 50 der EU KI-Verordnung (AI Act) definiert Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Ziel ist es, Menschen darüber zu informieren, wenn sie mit KI-generierten oder -manipulierten Inhalten in Berührung kommen.

Die Pflicht betrifft sowohl Anbieter (die das KI-System bereitstellen) als auch Betreiber (die es einsetzen). Beide müssen sicherstellen, dass KI-Inhalte korrekt gekennzeichnet werden – maschinenlesbar und für den Nutzer erkennbar.

Kennzeichnungspflicht nach Inhaltstyp

KI-generierte Texte

Texte, die ganz oder teilweise von KI-Systemen erstellt wurden – z. B. durch ChatGPT, Claude oder ähnliche Sprachmodelle. Dazu zählen Blogartikel, Produktbeschreibungen, Social-Media-Posts und Newsletter.

So kennzeichnen Sie korrekt

Sichtbarer Hinweis wie „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“. Zusätzlich maschinenlesbare Metadaten (z. B. C2PA-Standard) empfohlen.

KI-generierte Bilder

Bilder, die ganz oder teilweise von KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden – z. B. durch Midjourney, DALL-E oder Stable Diffusion. Betrifft auch starke Bildbearbeitung mit KI.

So kennzeichnen Sie korrekt

Kennzeichnung im Bild selbst (Wasserzeichen) oder als Bildunterschrift. C2PA/Content Credentials als maschinenlesbarer Standard. Metadata im EXIF-Header.

KI-generierte Videos & Deepfakes

Videos, die von KI erstellt oder manipuliert wurden, einschließlich Deepfakes, synthetische Sprecher und KI-animierte Avatare. Besonders relevant für Social Media und Werbung.

So kennzeichnen Sie korrekt

Deutlich sichtbare Kennzeichnung zu Beginn und Ende des Videos. Bei Deepfakes: zusätzlicher Hinweis, dass Personen synthetisch dargestellt werden.

KI-generiertes Audio

Audio-Inhalte, die von KI erzeugt wurden – z. B. synthetische Stimmen, KI-generierte Musik, Voice-Cloning oder Text-to-Speech-Anwendungen.

So kennzeichnen Sie korrekt

Mündlicher oder schriftlicher Hinweis, dass die Stimme/Musik KI-generiert ist. Bei Podcasts/Radio: Kennzeichnung in der Beschreibung und zu Beginn.

Kennzeichnung erforderlich

  • Chatbots und Konversations-KI: Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI kommunizieren

  • Deepfakes und synthetische Medien: Immer kennzeichnungspflichtig

  • KI-generierte Texte, die als menschlich erstellt wahrgenommen werden könnten

  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betroffene müssen informiert werden

Ausnahmen von der Kennzeichnung

  • KI-gestützte Rechtschreibkorrektur oder Grammatikprüfung (reine Hilfsfunktion)

  • KI-Inhalte, die einem redaktionellen Prüfprozess unterzogen wurden und unter menschlicher Verantwortung veröffentlicht werden

  • KI-Einsatz für Strafverfolgung oder nationale Sicherheit (unter bestimmten Bedingungen)

Praxis-Checkliste: Art. 50 umsetzen

1

KI-Inventar erstellen

Dokumentieren Sie alle KI-Systeme, die in Ihrem Unternehmen Inhalte erzeugen oder verändern.

2

Kennzeichnungsstandard festlegen

Wählen Sie einen einheitlichen Standard (z. B. C2PA) und definieren Sie Templates für die sichtbare Kennzeichnung.

3

Prozesse definieren

Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die Kennzeichnung verantwortlich ist und wie der Freigabeprozess abläuft.

4

Mitarbeitende schulen

Sensibilisieren Sie alle Content-Ersteller für die Kennzeichnungspflicht und die korrekten Verfahren.

5

Regelmäßig überprüfen

Führen Sie regelmäßige Audits durch, um sicherzustellen, dass alle KI-Inhalte korrekt gekennzeichnet sind.

Bußgeld bei Verstößen

Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 99 Abs. 4 EU AI Act).

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 – Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. EUR-Lex Volltext

Prüfen Sie, ob Ihre KI-Inhalte den Kennzeichnungspflichten entsprechen.