EU KI-Verordnung: Alle Pflichten für Unternehmen 2026
Wer muss was tun? Die EU KI-Verordnung (AI Act) definiert klare Pflichten für Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler von KI-Systemen.
Die EU KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Je nach Rolle im Wertschöpfungsprozess gelten unterschiedliche Pflichten. Hier finden Sie eine Übersicht aller Verpflichtungen – differenziert nach Ihrer Rolle als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler.
Anbieter (Provider)
Art. 16–22 EU AI Act
Anbieter sind Unternehmen oder natürliche Personen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es unter eigenem Namen in Verkehr bringen. Sie tragen die Hauptverantwortung für die Compliance.
Risikomanagementsystem einrichten und aufrechterhalten (Art. 9)
Technische Dokumentation erstellen und aktuell halten (Art. 11, Anhang IV)
Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen durchführen (Art. 43)
CE-Kennzeichnung anbringen und EU-Konformitätserklärung erstellen (Art. 47–49)
Qualitätsmanagementsystem implementieren (Art. 17)
Betreiber (Deployer)
Art. 26–27 EU AI Act
Betreiber sind Unternehmen, die ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzen – also die Anwender der KI-Technologie im eigenen Betrieb.
KI-System gemäß Gebrauchsanweisung des Anbieters verwenden (Art. 26 Abs. 1)
Menschliche Aufsicht sicherstellen durch geschultes Personal (Art. 26 Abs. 2)
Eingabedaten auf Relevanz und Repräsentativität prüfen (Art. 26 Abs. 4)
Betroffene Personen über den KI-Einsatz informieren (Art. 26 Abs. 11)
Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn erforderlich (Art. 26 Abs. 9)
Importeure
Art. 23–24 EU AI Act
Importeure bringen KI-Systeme von außerhalb der EU auf den europäischen Markt. Sie müssen sicherstellen, dass die Systeme allen Anforderungen entsprechen.
Sicherstellen, dass die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde (Art. 23 Abs. 1)
Prüfen, dass technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung vorliegen (Art. 23 Abs. 2)
Eigenen Namen und Kontaktdaten auf dem KI-System oder Verpackung angeben (Art. 23 Abs. 3)
Lagerungs- und Transportbedingungen einhalten (Art. 23 Abs. 4)
Händler (Distributors)
Art. 25 EU AI Act
Händler machen KI-Systeme auf dem Markt verfügbar, ohne sie selbst zu entwickeln oder zu importieren. Auch sie haben Sorgfaltspflichten.
Vor der Bereitstellung prüfen, ob CE-Kennzeichnung und Dokumentation vorliegen (Art. 25 Abs. 1)
KI-System nicht bereitstellen, wenn Zweifel an der Konformität bestehen (Art. 25 Abs. 2)
Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen alle Informationen bereitstellen (Art. 25 Abs. 3)
Bußgelder bei Verstößen
35 Mio. €
oder 7 % des Jahresumsatzes für den Einsatz verbotener KI-Systeme (Art. 99 Abs. 3)
15 Mio. €
oder 3 % des Jahresumsatzes für Verstöße gegen Anbieterpflichten (Art. 99 Abs. 4)
7,5 Mio. €
oder 1 % des Jahresumsatzes für die Bereitstellung falscher Informationen (Art. 99 Abs. 5)
Wichtige Fristen
Verbot von KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko (Art. 5)
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI, Art. 51–55)
Alle Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme und Transparenzpflichten (Art. 6–49)
Pflichten für bestimmte Hochrisiko-KI in Anhang I (kritische Infrastruktur, Bildung)
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024. EUR-Lex Volltext
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