EU AI Act Glossar: Zentrale Begriffe von A bis Z
Alle wichtigen Begriffe der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verständlich erklärt.
A
Anbieter (Provider)
Natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen auf den Markt bringt (Art. 3 Nr. 3).
Mehr erfahrenB
Betreiber (Deployer)
Natürliche oder juristische Person, die ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt, es sei denn im Rahmen persönlicher, nicht beruflicher Tätigkeit (Art. 3 Nr. 4).
Mehr erfahrenG
Generative KI
KI-Systeme, die Inhalte wie Texte, Bilder, Audio oder Video erzeugen (z. B. ChatGPT, DALL-E). Unterliegen Transparenzpflichten nach Art. 50.
Mehr erfahrenH
Hochrisiko-KI-System
KI-System, das in Anhang III genannte Bereiche betrifft (z. B. Personalauswahl, Kreditscoring, kritische Infrastruktur). Unterliegt strengen Anforderungen nach Art. 6–49.
Mehr erfahrenK
KI-Kompetenz (AI Literacy)
Pflicht nach Art. 4: Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass Personal ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI-Systemen besitzt.
Mehr erfahrenKI-System
Maschinengestütztes System, das mit einem gewissen Grad an Autonomie arbeitet, anpassungsfähig ist und aus Eingaben Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet (Art. 3 Nr. 1).
Mehr erfahrenKonformitätsbewertung
Verfahren zum Nachweis, dass ein Hochrisiko-KI-System die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Kann intern oder durch eine benannte Stelle erfolgen (Art. 43).
Mehr erfahrenKonformitätserklärung
Formale Erklärung des Anbieters, dass ein Hochrisiko-KI-System die Anforderungen erfüllt (Art. 47). Enthält Angaben zum System, angewandte Normen und durchgeführte Prüfverfahren.
M
Minimales Risiko
KI-Systeme, die nicht als Hochrisiko oder inakzeptabel eingestuft werden. Für sie gelten keine spezifischen Auflagen, lediglich freiwillige Verhaltenskodizes.
Mehr erfahrenR
Risikomanagement
Pflicht nach Art. 9: Hochrisiko-KI-Anbieter müssen ein fortlaufendes Risikomanagement-System einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten.
S
Selbstbewertung
Interne Konformitätsbewertung durch den Anbieter selbst, ohne externe Stelle. Möglich für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III (Art. 43 Abs. 2).
Mehr erfahrenT
Technische Dokumentation
Umfassende Dokumentation nach Anhang IV, die vor dem Inverkehrbringen eines Hochrisiko-KI-Systems erstellt werden muss. Enthält u. a. Systemarchitektur, Trainingsdaten, Validierung und Risikomaßnahmen.
Mehr erfahrenTransparenzpflicht
Pflicht nach Art. 50, KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen. Gilt für generative KI (Chatbots, Deepfakes, synthetische Medien).
Mehr erfahrenV
Verbotene KI-Praktiken
KI-Systeme nach Art. 5, die grundsätzlich verboten sind: Social Scoring, manipulative Techniken, biometrische Echtzeit-Fernüberwachung im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen).
Mehr erfahrenThomas Bahr
Geschäftsführer, Webutissimo S.L. – EU AI Act Compliance-Experte
Thomas Bahr begleitet Unternehmen bei der Umsetzung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Schwerpunkte: Risikoklassifizierung, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung für KI-Systeme.
Prüfen Sie, wie sich die Begriffe auf Ihr KI-System auswirken.